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Kindeswohl und Kinderschutz

Berufsbegleitende Weiterbildung

Datum/Zeit 01/11/2016
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort MGH Pusteblume

Ziel:
Inhalt und Umfang:

Alle freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind seit der Einführung des § 8a SGB VIII verbindlich in die Wahrnehmung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen eingebunden. Das heißt, sie sind verpflichtet, in strukturierter und systematischer Weise Gefährdungssituationen zu beurteilen und eine erfahrene Fachkraft zu benennen, die die MitarbeiterInnen in Gefährdungsfällen berät.

Dieses Seminar wendet sich an alle Pädagogischen Fachkräfte  und Kinderschutzfachkräfte, die Sicherheit im Thema erhalten wollen.  In praktischen Übungen können eigene Strategien überprüft und eventuell verändert werden

  • Zielsetzung des § 8a SGB VIII
  • Kindeswohlgefährdung – Möglichkeiten des Erkennens – Beurteilen – Handelns
  • Wie können eigene Erkenntnisse und Beobachtungen aus meinem pädagogischen Alltag positiv zum Schutz von Kindern eingesetzt werden? (Der erweiterte Schutzauftrag)
  • Gestaltung von internen Prozessabläufen
  • Zu Kommunikation und Kontaktaufnahme mit Personensorgeberechtigten – Elterngespräche
  • Dokumentation
  • Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Fallbeispiele

Referentinnen Frau Hofestädt
Teilnehmende Kinderschutzfachkräfte, Leiterinnen von Kindertagesstätten, interessierte ErzieherInnen und PädagogInnen
Kosten 75,00 €/Person
Anmeldung bis 30.09.2016 (danach auf Anfrage)
Ansprechpartner
Frau Joachimsthaler 0345/68694824
h.joachimsthaler@spi-ost.de
Frau Dr. Neumann 0341/35527613
g.neumann@spi-ost.de

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